openfinance-Kiel
Ludwig Hinrichs
Dorfstrasse 10
24107 Kiel
Telefon: 04340/499 6066

E-Mail: team@openfinance.de

Pflichtangaben gemäß §15 Versicherungsvermittlungsverordnung
Vermittlerregister (http://www.vermittlerregister.info):

Steuer-Nr.  20/048/05535  FA-Kiel
Register-Nr. D-L3FN-XP38Z-73   (für § 34d GewO)
Register-Nr. D-F-140-JV1A-17     (für § 34f GewO)
Register-Nr. D-W-140-GMXY-67  (für § 34i GewO)

  • Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO,
    Aufsichtsbehörde: Stadt Leer, Rathausstraße, 26789 Leer
  • Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter, ggf. Versicherungsmakler),
    Aufsichtsbehörde: IHK Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel
  • Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler),
    Aufsichtsbehörde: IHK Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel
  • Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliendarlehensvermittler)
    Aufsichtsbehörde: IHK Kiel, Bergstrasse 2, 24103 Kiel

Mitglied der Industrie- und Handelskammer Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel
Berufsbezeichnung:
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO; Bundesrepublik Deutschland
Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 GewO; Bundesrepublik Deutschland
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO; Bundesrepublik Deutschland
Makler nach § 34c GewO

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Quellenangaben für verwendete Bilder:
Michael Petersen, Rendsburger Landstr. 48, 24113 Kiel   (http://www.petersen-film.de)
alle übrigen Bilder: pixabay

Copyright:
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Information des Vermittlers
Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Beratung gegen Courtage
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.
oder
Beratung gegen Courtage und/oder Servicevereinbarung
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag – Servicevereinbarung – über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Service-Vergütungspauschale schließen, die der Kunde an den Vermittler zu bezahlen hat.
oder
Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden
Die Höhe der Vergütung des Vermittlers ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche Vertragsvermittlung des vom Kunden gewünschten Vertrages. Der Vermittler erhält vom Produktanbieter/Versicherer keine Vermittlungsvergütung (Courtage) oder sonstige Vergütung.
oder
Vergütungsvereinbarung zzgl. einer Servicepauschale mit dem Kunden
Der Vermittler erhält vom Produktanbieter/Versicherer keine Vermittlungsvergütung (Courtage) oder sonstige Vergütung. Die Höhe der Vergütung des Vermittlers ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche Vertragsvermittlung des vom Kunden gewünschten Vertrages. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag – Servicevereinbarung – über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Service-Vergütungspauschale schließen, die der Kunde zusätzlich an den Vermittler zu bezahlen hat.

Informationen des Vermittlers
Vergütung und Zuwendungen im Bereich der Finanzanlagenvermittlung:

Vergütungen von beiden Vertragsparteien
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger (Vergütungsvereinbarung) oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, die vermittelt werden. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt eine, wenn möglich, Vermittlung von extrem kostenreduzierten Nettotarifen gegen gesondertes Entgeld, ansonsten marktüblicher Provisionsfluss. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

Nachhaltigkeitsstrategie

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange

  • Die Achtung der Menschenrechte

  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Wir nutzen – sofern verfügbar – die Beurteilung von Ratingagenturen, um eine eigene Einstufungs- und Auswahlmethode hinsichtlich der Informationen der jeweiligen Produktanbieter in Bezug auf die aufgeführten Indikatoren vorzunehmen.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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